RA Wahlenmaier

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier ist seit dem Jahr 2004 zur Anwaltschaft zugelassen und bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt. Das Studium der Rechtswissenschaft hat er an der Universität Augsburg mit dem ersten Juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Das Referendariat und das zweite Juristische Staatsexamen hat er ebenfalls in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, absolviert. In den Jahren 2004 bis 2009 war er in eigener Kanzlei in Wiesbaden tätig. Im Juli 2009 wurde die Kanzlei nach Eislingen verlegt.
Von Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an, war er schwerpunktmäßig im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig. Durch die Vertretung zahlreicher geschädigter Anleger verfügt er über weitreichende Erfahrung sowohl in der Prozessführung als auch in der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung.
Außerdem bearbeitet RA Wahlenmaier schwerpunktmäßig alle Fragen des Verbraucherschutzes und des Insolvenzrechts.
Im Bereich der Strafverteidigung übernimmt RA Wahlenmaier Mandate als Pflichtverteidiger, auch in Haftsachen, ebenso wie die Beratung und Vertretung im frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens. Besondere Erfahrung besitzt er im Bereich des Insolvenzstrafrechts und des Kapitalanlagenstrafrechts.
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