Erbrecht
Ein Todesfall bringt Trauer, verlangt aber leider auch oft umgehendes Handeln und schnelle Entscheidungen. Unzählige Fragen kommen auf Sie zu:
- Erben Sie allein oder mit Anderen zusammen?
- Wieso sind Sie Erbe – als naher Angehöriger nach dem Gesetz oder hat der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen, zum Beispiel ein Testament, verfasst
- Woraus besteht die Erbschaft? Ist zum Beispiel ein Haus da? Wenn ja, ist das Haus mit Hypotheken belastet?
- Hat der Erblasser Schulden, vielleicht gegen über dem Finanzamt?
- Haften Sie als Erbe für die Schulden des Erblassers?
- Sollten Sie die Erbschaft ausschlagen?
- Brauchen Sie einen Erbschein und wo bekommen Sie ihn? Wie kommen Sie in den Besitz der Erbschaft? Wie können Sie über das Geld verfügen?
Wir wissen, wie eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und das Erbe unter den Miterben verteilt wird. Sind die Schulden höher als die vorhandenen Werte, muss in Erwägung gezogen werden, die Erbschaft auszuschlagen. Sonst laufen Sie Gefahr, die Schulden des Erblassers selbst bezahlen zu müssen. Dies zu entscheiden, haben Sie in der Regel nur sechs Wochen Zeit.
Deshalb: Kommen Sie so früh wie möglich zu uns, wir kennen alle Fristen und alle Antworten.
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