Widerrufsmöglichkeiten bei Restschuldversicherungen
Widerrufsmöglichkeiten bei Restschuldversicherungen
Die meisten Verbraucherkredite wurden in den letzten Jahren nur mit obligatorischen Restschuldversicherungen angeboten. Diese verursachen sehr hohe Kosten und bringen dem Darlehensnehmer meist wenig. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15.12.2009 – XI ZR 45/09) kann der gesamte Darlehensvertrag oder die Restschuldversicherung in vielen Fällen noch nach langer Zeit widerrufen werden, da die Widerrufsbelehrungen meist nicht ordnungsgemäß auf die Verbundenheit von Darlehen und Restschuldversicherung hingewiesen haben. Dadurch kann eine erhebliche Reduzierung der Darlehensschuld erreicht werden.
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